INTERPRETATION

1.1 In diesen Bedingungen: : „Käufer“: bezeichnet die Person, die Waren vom Verkäufer kauft; „Bedingungen
bezeichnet die in diesem Dokument enthaltenen allgemeinen Geschäftsbedingungen und (sofern nicht die
Kontext etwas anderes erfordert) umfasst alle besonderen Bedingungen, die schriftlich zwischen
der Käufer und der Verkäufer; ‚Vertrag‘ bezeichnet den Vertrag über den Kauf und Verkauf der Waren
zwischen dem Käufer und dem Verkäufer; ‚Waren‘ bedeutet die Waren (einschließlich aller Teilmengen oder Teile von
sie), die der Verkäufer im Rahmen eines Vertrages zu liefern hat, und schließt jede Computersoftware und jede
Konfigurationsarbeiten, die vor der Lieferung an den Waren vorgenommen werden; ‚Geistige Eigentumsrechte‘ sind Rechte
an allen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechten, einschließlich Patenten, eingetragenen Marken,
eingetragene Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Urheberrechte (einschließlich Rechte an Computersoftware), Datenbank
Rechte, Anmeldungen von Rechten zur Anmeldung einer der vorgenannten Marken, nicht eingetragene Marken,
Geschmacksmusterrechte, Rechte an Aufmachung und Erscheinungsbild, Know-how, Rechte zur Verhinderung der Weitergabe für unlautere
Wettbewerbs- und Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenbankrechte, Topographierechte und alle anderen Rechte
an einer Erfindung, einer Entdeckung oder einem Verfahren, jeweils in den Niederlanden und allen anderen Ländern in
auf der ganzen Welt und unabhängig davon, ob sie registriert oder nicht registriert sind, sowie alle Verlängerungen und Erweiterungen;
Verlust“ bedeutet jeden indirekten oder Folgeschaden oder jeden (direkten oder indirekten) wirtschaftlichen Verlust,
Gewinneinbußen, Geschäftseinbußen, Datenverluste und/oder -verfälschungen, Vertragseinbußen, entgangene Einsparungen
oder Wertminderung des Firmenwerts oder ähnliche Einbußen; ‚Auftrag‘ bezeichnet eine Bestellung von Waren, die der Käufer
beim Verkäufer aufgegeben hat und die vom Verkäufer angenommen wurde; ‚Verkäufer‘ bezeichnet jeden von Qualified
Networks (registriert in den Niederlanden unter der Nummer 70857091) und ‚Schriftlich‘ umfasst Fax,
E-Mail und vergleichbare Kommunikationsmittel (und ’schriftlich‘ ist entsprechend auszulegen).
1.2 Jede Bezugnahme in diesen Bedingungen auf eine Bestimmung eines Gesetzes ist als
Bezugnahme auf diese Bestimmung in der zum jeweiligen Zeitpunkt geänderten, wieder in Kraft gesetzten oder erweiterten Fassung zu verstehen.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen lediglich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre
Auslegung.
1.4 Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließen Wörter, die den Singular bezeichnen, den Plural ein
und umgekehrt, und Wörter, die ein Geschlecht bezeichnen, schließen alle Geschlechter ein, und Wörter, die
Personen bezeichnen, schließen Einzelpersonen, juristische Personen, nicht eingetragene Vereine und
Personengesellschaften ein.
1.5 Alle Aufzählungen oder Beispiele, die auf das Wort „einschließlich“ folgen, sind ohne Einschränkung so auszulegen, dass sie die Allgemeingültigkeit der vorangehenden Worte
gewährleisten.
1.6 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einem Auftrag haben die Bedingungen des Auftrags
Vorrang, jedoch nur insoweit, als eine Bedingung eindeutig und ausdrücklich als abweichend
diesen Bedingungen angegeben ist.

BASIC ODER SALE

2.1 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die Waren vom Verkäufer zu kaufen, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, die Waren von
an den Käufer zu den Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen zu verkaufen.
2.2 Durch die Erteilung eines Auftrags an den Verkäufer oder die Annahme des Angebots des Verkäufers erklärt sich der Käufer damit einverstanden,
mit dem Verkäufer zu den in diesen Bedingungen dargelegten Konditionen zu verhandeln, unter Ausschluss aller
anderen Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen (einschließlich aller Bedingungen oder Konditionen, die der Käufer unter
vorgibt, das Angebot anzunehmen oder unter einer Bestellung,
Auftragsbestätigung, Spezifikation oder einem anderen Dokument anzuwenden). Diese Bedingungen sind maßgebend und
sind Bestandteil eines jeden Vertrags.
2.3 Änderungen dieser Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich zwischen den
bevollmächtigten Vertretern des Käufers und des Verkäufers vereinbart wurden.
2.4 Die Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Zusicherungen bezüglich
der Waren abzugeben, es sei denn, dies wurde vom Verkäufer schriftlich bestätigt.
2.5 Mit dem Abschluss eines Vertrages erkennt der Käufer an, dass er sich nicht auf Zusicherungen (mit Ausnahme von arglistigen Täuschungen), die nicht in
diesen Bedingungen enthalten sind oder die nicht anderweitig vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden, verlässt und
bedingungslos auf sein Recht verzichtet, Schadensersatz zu fordern und/oder den Vertrag
rückgängig zu machen.
2.6 Jeder Ratschlag oder jede Empfehlung des Verkäufers oder seiner Angestellten oder Beauftragten an den Käufer oder
seine Angestellten oder Beauftragten bezüglich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren, der/die vom Verkäufer nicht
schriftlich bestätigt wird, wird auf eigenes Risiko des Käufers befolgt oder befolgt, und dementsprechend haftet der
Verkäufer nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen, die nicht auf diese Weise bestätigt werden.
2.7 Druckfehler, Schreibfehler oder andere Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten,
, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder Informationen, die vom Verkäufer herausgegeben werden, können unter
korrigiert werden, ohne dass der Verkäufer dafür haftet.
2.8 Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Bedingung 2.7 ist der Verkäufer
berechtigt, Fehler in einem Angebot zu korrigieren, das von einem Vertreter des Verkäufers auf elektronischem Wege an den
Käufer übermittelt wurde, ohne dass der Verkäufer dafür haftet. Der Käufer
erkennt hiermit an, dass aufgrund der Ungezwungenheit und Einfachheit der elektronischen Kommunikation Fehler
leichter auftreten können als bei anderen Kommunikationsmitteln, dass solche Fehler jedoch
vom Verkäufer korrigiert werden können, ohne dass dieser dafür haftbar gemacht werden kann oder verpflichtet ist, gemäß
zu verkaufen.
2.9 Wenn der Verkäufer einen Fehler im Preis der vom Käufer bestellten Waren feststellt, kann der Verkäufer
den Käufer so schnell wie möglich über diesen Fehler informieren und dem Käufer die Möglichkeit geben,
seine Bestellung zum korrekten Preis zu bestätigen oder seine Bestellung zu stornieren. Sollte der Verkäufer nicht in der Lage sein,
den Käufer zu kontaktieren, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass der Verkäufer die Bestellung als storniert betrachtet. Wenn die Bestellung
zu irgendeinem Zeitpunkt storniert wird, nachdem die Bestellung zum falschen Preis bezahlt wurde, wird der Verkäufer
dem Käufer so schnell wie möglich den vollen Betrag erstatten.
2.10 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu überprüfen, ob die von Qualified
Networks B.V. gekauften Geräte aus der EU stammen und für den Verkauf innerhalb der EU vorgesehen sind. Qualified Networks B.V.
ist nicht verantwortlich für Verluste oder Ansprüche, die der Kunde oder der ursprüngliche
Gerätehersteller gegenüber dem Kunden geltend macht. Indem Sie eine Bestellung bei Qualified Networks B.V. aufgeben, akzeptieren Sie
diese Bedingungen.

AUFTRÄGE UND SPEZIFIKATIONEN

3.1 Jede Bestellung oder Annahme eines schriftlichen Angebots für Waren durch den Käufer gilt
als Angebot des Käufers, die Waren gemäß diesen Bedingungen zu kaufen, die für den Käufer
bindend sind. Eine vom Käufer aufgegebene Bestellung oder die Annahme eines schriftlichen
Angebots durch den Käufer gilt erst dann als vom Verkäufer angenommen, wenn sie von
einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich bestätigt wurde.
3.2 Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer dafür verantwortlich, die Vollständigkeit und Richtigkeit
der Bedingungen einer Bestellung (einschließlich der vom Käufer vorgelegten Spezifikationen) sicherzustellen und
dem Verkäufer alle erforderlichen Informationen in Bezug auf die Waren innerhalb einer ausreichenden Frist zukommen zu lassen, um
in die Lage zu versetzen, den Vertrag in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu erfüllen.
3.3 Die Menge, der Preis, die Lieferangaben, die Qualität und die Beschreibung sowie alle Spezifikationen für die
Waren entsprechen den Angaben in der Bestellung (sofern vom Verkäufer akzeptiert).
3.4 Alle vom Verkäufer
herausgegebenen Muster, Zeichnungen, Beschreibungen, Spezifikationen und Werbematerialien sowie alle Beschreibungen oder Abbildungen in den Katalogen, Broschüren oder Webseiten des Verkäufers
werden ausschließlich zu dem Zweck herausgegeben oder veröffentlicht, eine ungefähre Vorstellung der darin beschriebenen Waren
zu vermitteln. Sie sind nicht Teil des Vertrages und es handelt sich nicht um einen Verkauf nach Muster.
3.5 Jedes Angebot gilt für einen Zeitraum von 2 Tagen oder einen kürzeren Zeitraum, den der Verkäufer unter
festlegen kann, ab dem Datum des Angebots, vorausgesetzt, der Verkäufer hat es nicht vorher zurückgezogen.
3.6 Wenn die Waren hergestellt oder gebaut werden sollen oder ein Verfahren auf die Waren angewendet werden soll, muss der
Verkäufer gemäß einer vom Käufer vorgelegten oder angeforderten Spezifikation oder in
die EEE auf Wunsch oder auf Anweisung des Käufers, oder die Waren sind mit
einer Marke auf Wunsch des Käufers, so hält der Käufer den Verkäufer schadlos.
in vollem Umfang und auf Verlangen gegen: (a) alle Verluste, Schäden, Kosten (einschließlich Prozesskosten) und Ausgaben
die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Verkauf zuerkannt wurden oder ihm entstanden sind oder die er gezahlt hat oder zu deren Zahlung er sich verpflichtet hat
Verkäufer bei der Beilegung von Ansprüchen wegen der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter, die
(b) alle Schäden, Kosten (einschließlich Anwaltskosten) und Auslagen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen des Missbrauchs vertraulicher Informationen anderer Personen zugesprochen wurden oder
entstanden sind oder die der Verkäufer zur Beilegung von
gezahlt hat oder zu zahlen bereit ist; und (c) jede andere
Haftung, die sich aus der Verwendung der Spezifikation des Käufers oder der Kennzeichnung
der Waren durch den Verkäufer oder aus dem Verkauf oder der Lieferung solcher Waren durch den Verkäufer ergibt.
3.7 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Änderungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die
erforderlich sind, um geltende EU-Gesetze oder -Verordnungen oder andere gesetzliche Anforderungen zu erfüllen, oder,
wenn die Waren nach der Spezifikation des Verkäufers zu liefern sind, die ihre Qualität oder Leistung nicht wesentlich
beeinträchtigen.
3.8 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Spezifikation der Waren zu
ergänzen, zu modifizieren oder zu ändern, soweit der betreffende Hersteller der Waren dies ebenfalls tut, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass eine solche
Ergänzung, Modifikation oder Änderung die Gesamtqualität oder
Leistung der Waren nicht wesentlich beeinträchtigt.
3.9
Eine vom Verkäufer angenommene Bestellung oder ein vom Käufer angenommenes schriftliches Angebot
kann vom Käufer weder ganz noch teilweise storniert werden.
Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Käufer und der Verkäufer diese Vereinbarung vorher schriftlich getroffen haben:
– Der Käufer hat ein schriftliches Angebot des Verkäufers angenommen.
– Der Verkäufer hat eine Bestellung des Käufers angenommen.
Unter diesen Umständen hat der Käufer den Verkäufer in vollem Umfang für alle
Verluste, Kosten (einschließlich der Kosten für alle verwendeten Arbeitskräfte und Materialien), Schäden, Gebühren und
Ausgaben, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstanden sind, zu entschädigen und schadlos zu halten, und zwar unbeschadet
der Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einschließlich einer Wiedereinlagerungsgebühr von 30% des Warenpreises.
3.10 DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS DIE WAREN NICHT FÜR DEN EINSATZ IN LEBENSERHALTENDEN ODER ANDEREN ANWENDUNGEN, BEI DENEN EIN VERSAGEN DES PRODUKTS
ZU VERLETZUNGEN ODER ZUM TOD FÜHREN ODER BEITRAGEN KÖNNTE, KONZIPIERT ODER ZUGELASSEN SIND
.
3.11 Im Verhältnis zwischen den Parteien sind alle geistigen Eigentumsrechte an den Waren das Eigentum des
Verkäufers.

PREIS DER WAREN

4.1 Der Preis der Waren ist der in einer Bestellung angegebene und vom Verkäufer akzeptierte Preis oder,
, der vom Verkäufer zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung angegebene Preis.
4.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, durch eine Mitteilung an den Käufer jederzeit vor der Lieferung
den Preis der Waren zu erhöhen, um eine Erhöhung der Kosten des Verkäufers widerzuspiegeln, die auf eine
Faktoren, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Verkäufers liegen (wie z.B. alle ausländischen
(z.B. Wechselkursschwankungen, Währungsregulierung, Änderung von Zöllen, erheblicher Anstieg der
Arbeits-, Material- oder sonstiger Herstellungskosten), eine vom Käufer gewünschte Änderung der Liefertermine, -mengen oder
Spezifikationen für die Waren oder eine Verzögerung aufgrund von
Anweisungen des Käufers oder des Versäumnisses des Käufers, dem Verkäufer angemessene Informationen oder
Anweisungen zu geben.
4.3 Sofern in den Bedingungen eines Angebots oder Auftrags nicht anders angegeben und sofern nicht anders
schriftlich zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart werden, werden alle Preise vom Verkäufer auf einer Ex
Works Basis (Incoterms 2010) und wenn der Verkäufer zustimmt, die Waren auf eine andere Weise als
an den Standort des Verkäufers zu liefern, haftet der Käufer für die Kosten der Lieferung an den Standort des Käufers
(oder den gewünschten Lieferort, falls abweichend), einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Transport- und Verpackungskosten
und Versicherungskosten, zusammen mit allen zusätzlichen Kosten, Lizenzgebühren, Import-/Export
zöllen, Zöllen, Abgaben oder anderen Steuern jeglicher Art, die vom Verkäufer gezahlt werden oder entstehen.
4.4 Der Verkäufer und der Käufer vereinbaren, dass alle angegebenen Preise ohne Versicherung sind.
4.5 Der Preis versteht sich ausschließlich der geltenden Mehrwertsteuer, die der Käufer gegebenenfalls zusätzlich
an den Verkäufer zu zahlen hat.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

5.1 Vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Bedingungen, wird der Verkäufer
ist berechtigt, dem Käufer alle im Rahmen des Vertrags fälligen Beträge am oder vor oder zu einem beliebigen Zeitpunkt
nach der Lieferung der Waren in Rechnung zu stellen, es sei denn, die Waren müssen vom Käufer abgeholt werden oder der Käufer
nimmt die Waren zu Unrecht nicht ab. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt,
dem Käufer den Preis jederzeit in Rechnung zu stellen, nachdem der Verkäufer den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren
zur Abholung bereitstehen oder (je nach Fall) der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.
5.2 Alle Zahlungen sind in € zu leisten, oder in einer anderen Währung, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit
mitteilt.
5.3 Wenn der Verkäufer dem Antrag des Käufers auf ein Kreditkonto zustimmt, kann der Verkäufer das Kreditlimit
festlegen und auch jedes Kreditlimit ändern, das er von Zeit zu Zeit für angemessen hält.
5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige schriftliche Ankündigung
die Verfügbarkeit des Kreditkontos sofort zu beenden oder auszusetzen, wenn: (a) einer der unter
Bedingung 9.1(a)-(i) (einschließlich) aufgeführten Umstände eintritt; oder (b) andere Umstände eintreten, die dies nach Ansicht des Verkäufers
sinnvoll erscheinen lassen, und in jedem Fall werden alle ausstehenden Beträge des
Käufers an den Verkäufer sofort fällig und zahlbar.
5.5 Der Käufer ist verpflichtet, alle aus dem Vertrag geschuldeten Beträge (frei von
Aufrechnungs-, Gegenforderungs-, Zurückbehaltungs- oder Abzugsrechten jeglicher Art, die ausdrücklich
ausgeschlossen sind) zu dem auf der Vorderseite der Verkaufsrechnung angegebenen Datum zu zahlen, es sei denn, es wurde
schriftlich etwas anderes vereinbart, ungeachtet dessen, dass die Lieferung möglicherweise noch nicht stattgefunden hat und das rechtliche Eigentum an den Waren
nicht auf den Käufer übergegangen ist. Wenn kein solches Datum auf der Rechnung angegeben oder schriftlich
zwischen den Parteien vereinbart wurde, hat der Käufer die Zahlung an den Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum
der Rechnung in voller Höhe zu leisten.
5.6 Der Zeitpunkt der Zahlung des Preises ist von entscheidender Bedeutung. Zahlungsquittungen werden nur auf Anfrage
ausgestellt.
5.7 Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn der Verkäufer Bargeld oder
freigegebene Mittel erhalten hat.
5.8 Alle Beträge, die im Rahmen des Vertrags an den Verkäufer zu zahlen sind, werden trotz anderslautender Bestimmungen sofort mit dessen
Beendigung fällig.
5.9 Wenn der Käufer eine Zahlung am Fälligkeitstag nicht leistet, gilt unbeschadet aller anderen
Recht oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, hat der Verkäufer das Recht,: (a) den Vertrag zu kündigen oder
alle weiteren Lieferungen an den Käufer auszusetzen; (b) zu erklären, dass alle unbezahlten Salden, die dem Käufer
Verkäufer vom Käufer sofort fällig und zahlbar werden, unabhängig von vorher vereinbarten
Zahlungsbedingungen; (c) die unverzügliche Rückgabe aller Waren, deren Verkauf durch den Verkäufer vereinbart wurde, an den Verkäufer zu verlangen
des Verkäufers an den Käufer, an denen das rechtliche Eigentum nicht gemäß den Bestimmungen des Vertrages auf den Käufer übergegangen ist
Bestimmungen der nachstehenden Bedingung 7 und der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Verlangen die
Kosten oder Auslagen des Verkäufers bei der Wiederbeschaffung solcher Waren; (d) sich die vom Verkäufer geleisteten Zahlungen
Käufer auf diese Waren (oder die im Rahmen eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer gelieferten Waren)
und dem Verkäufer), wie es der Verkäufer für richtig hält (ungeachtet einer angeblichen Aneignung durch den
Käufer); (e) dem Käufer Zinsen (sowohl vor als auch nach einem Urteil über den unbezahlten Betrag) berechnen
zum Zinssatz von 4% pro Jahr (oder, falls höher, zum Zinssatz, der im Rahmen der Late Payment of
Commercial Debts (Interest) Act 1988) bis zur vollständigen Zahlung (ein Teil eines Monats ist
für die Berechnung der Zinsen als voller Monat behandelt); (f) vom Käufer alle
Kosten, Gebühren und Auslagen, die dem Verkäufer bei der Eintreibung der vom Käufer zu zahlenden Forderungen entstehen
Käufer (einschließlich aller Anwaltskosten auf der Basis einer vollständigen Entschädigung); und (g) (zusätzlich zu den Zinsen
und den vom Gericht angeordneten Anwaltskosten und unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel
die dem Verkäufer zur Verfügung stehen) den Betrag von 100,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer oder 10 % der Gesamtschuld, je nachdem, welcher Betrag höher ist
, als pauschalen Schadensersatz und als Beitrag zu den Verwaltungskosten, die
dem Verkäufer bei der Einleitung von Schritten zur Sicherstellung der Zahlung entstanden sind.

LIEFERUNG

6.1 Die Lieferung der Waren erfolgt ab Werk (Incoterms 2010) zu einem beliebigen Zeitpunkt, nachdem der Verkäufer
den Käufer benachrichtigt hat, dass die Waren zur Abholung bereitstehen, oder, falls der Verkäufer einen anderen Lieferort
vereinbart hat, indem der Verkäufer die Waren an diesen Ort gemäß dem zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten
geltenden Incoterm liefert.
6.2 Werden die Waren an einen anderen Ort als das Betriebsgelände des Verkäufers geliefert, so hat der Käufer
auf eigene Kosten alle erforderlichen Arbeitskräfte und Geräte bereitzustellen, damit die Waren
sicher an der alternativen Lieferadresse abgeladen werden können.
6.3 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind nur ungefähre Angaben, und der Verkäufer haftet nicht
für eine wie auch immer geartete Verzögerung bei der Lieferung der Waren. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht von
wesentlicher Bedeutung. Der Verkäufer kann die Waren auch vor dem angegebenen Liefertermin
liefern, wenn er den Käufer in angemessener Weise davon in Kenntnis setzt, und der Käufer erklärt sich bereit,
die Waren zu diesem früheren Termin anzunehmen und zu liefern.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teillieferungen zu liefern. Werden die Waren
in Teillieferungen geliefert, so stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des
Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen gemäß diesen Bedingungen zu liefern, oder ein
Anspruch des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht,
den Vertrag als Ganzes als abgelehnt zu betrachten.
6.5 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 8 ist die Haftung des Verkäufers für den Fall, dass der Verkäufer die Waren aus anderen Gründen als
Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, oder durch Verschulden des Käufers nicht liefert und der Verkäufer dementsprechend
gegenüber dem Käufer haftet, auf den Betrag begrenzt, um den die Kosten (sofern
vorhanden), die dem Käufer (auf dem billigsten verfügbaren Markt) für ähnliche Waren als Ersatz für die nicht gelieferten
entstehen, den Preis der Waren übersteigen.
6.6 Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser Bedingungen haftet der Verkäufer nicht für Verluste,
Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die direkt oder indirekt durch eine Verzögerung bei der Lieferung der
Waren verursacht werden, noch berechtigt eine Verzögerung den Käufer, den Vertrag zu kündigen oder rückgängig zu machen.
6.7 Nimmt der Käufer die Waren nicht ab oder unterlässt er es, dem Verkäufer eine angemessene Lieferung zukommen zu lassen
Anweisungen zum angegebenen Lieferzeitpunkt (außer aus Gründen, die außerhalb des

(a) die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung zu lagern und
dem Käufer die angemessenen Lagerkosten (einschließlich Versicherung) in Rechnung zu stellen; und/oder (b) die
Waren zum bestmöglichen Preis zu verkaufen und (nach Abzug aller angemessenen Lager- und
Verkaufskosten) dem Käufer eine etwaige Unterschreitung des vertraglich festgelegten Preises in Rechnung zu stellen.
6.8 Jede Reklamation des Käufers, die auf einer Unterschreitung der gelieferten Warenmenge beruht, muss
(unabhängig davon, ob die Lieferung verweigert wird oder nicht) dem Verkäufer innerhalb von 48 Stunden nach dem
Zeitpunkt der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden (oder im Falle einer Lieferung durch Abholung der Waren durch den Käufer in den Räumlichkeiten des
Verkäufers innerhalb von 48 Stunden nach dem Zeitpunkt der Abholung). Unterlässt es der Käufer, den
Verkäufer entsprechend zu informieren, wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer die Waren gemäß den
im Vertrag angegebenen Mengen geliefert hat, und er haftet dem Käufer gegenüber nicht für solche
Mindermengenansprüche.
6.9 Wenn die Waren nicht geliefert wurden, obwohl der Käufer die Rechnung des Verkäufers
erhalten hat, können keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Nichtlieferung dieser Waren geltend gemacht werden, es sei denn, der Käufer benachrichtigt den Verkäufer innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum der Rechnung
.

6.10 Sind die Waren bei der Lieferung beschädigt (und ist eine solche Beschädigung sichtbar), so kann der Käufer, sofern er den Verkäufer oder den Spediteur nicht innerhalb von 3 Tagen nach
Lieferung schriftlich (anders als auf dem Lieferschein) benachrichtigt, keine Ansprüche gegen den Verkäufer wegen der Beschädigung dieser Waren geltend machen.

RISIKO UND EIGENTUM

7.1 Das Risiko der Beschädigung oder des Verlusts der Waren geht auf den Käufer über: (a) im Falle von Waren, die
in den Geschäftsräumen des Verkäufers geliefert werden, zu dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer den Käufer benachrichtigt, dass die Waren
zur Abholung bereitstehen; oder (b) im Falle von Waren, die nicht in den Geschäftsräumen des Verkäufers
geliefert werden, zum Zeitpunkt der Lieferung oder, falls der Käufer die Waren zu Unrecht nicht abnimmt, zum Zeitpunkt
, an dem der Verkäufer die Lieferung der Waren angeboten hat.

7.2 Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrenübergangs der Waren oder einer anderen Bestimmung dieser
Bedingungen geht das rechtliche Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die vollständige Zahlung (i) des Preises der Waren (zuzüglich Mehrwertsteuer) und (ii) aller anderen Beträge
erhalten hat, die dem Verkäufer vom Käufer aus irgendeinem Grund zustehen oder zustehen werden.
7.3 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das rechtliche Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht, ist der Käufer verpflichtet: (a) die Waren von
als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers zu halten und dementsprechend dem Verkäufer gegenüber
für die Waren rechenschaftspflichtig zu bleiben; (b) die Waren (ohne Kosten für den Verkäufer) getrennt von den Waren von
dem Käufer und Dritten zu lagern; (c) die Waren als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen; (d) keine Kennzeichnung oder Verpackung der Waren zu entfernen, zu verändern,
zerstören, zu verunstalten oder unkenntlich zu machen; und (e)
die Waren zu schützen und in einem zufriedenstellenden Zustand zu halten und sie im Namen des Verkäufers
zu ihrem vollen Preis gegen alle Risiken zur angemessenen Zufriedenheit des Verkäufers versichert zu halten.
7.4 Vorbehaltlich der Bedingung 7.2 ist der Käufer berechtigt, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen
Geschäftsbetriebs weiterzuverkaufen oder zu verwenden, doch erlischt dieses Recht unverzüglich, wenn: (a) der Käufer es versäumt,
irgendeinen Betrag, der dem Verkäufer geschuldet wird (sei es in Bezug auf die Waren oder andere
Waren oder Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer), zum entsprechenden Fälligkeitsdatum zu zahlen;
(b) der Verkäufer teilt dem Käufer in angemessener Weise schriftlich mit, dass er in gutem Glauben Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers hat; (c) der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag gemäß Bedingung 9 zu kündigen; (d)
der Käufer erleidet ein Insolvenzereignis gemäß Bedingung 9.(e) der Käufer eine
Zwangsvollstreckung gegen sein Eigentum zulässt oder erwirkt; (f) der
Käufer eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag zwischen dem
Verkäufer und dem Käufer nicht einhält; oder (g) der Käufer die Waren in irgendeiner Weise belastet oder in Anspruch nimmt.
7.5 Kann der Verkäufer nicht feststellen, ob es sich bei einer Ware um die Ware handelt, für die
das Recht des Käufers auf Besitz erloschen ist, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer alle Waren
der Art, die der Verkäufer dem Käufer verkauft hat, in der Reihenfolge verkauft hat, in der sie dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.
7.6 Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergeht (und unter der Voraussetzung, dass die Waren noch
vorhanden sind und nicht weiterverkauft wurden), ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, vom Käufer zu verlangen,
dass er die Waren an den Verkäufer ausliefert, und falls der Käufer dem nicht nachkommt, kann der Verkäufer, seine Vertreter oder
Angestellten unverzüglich alle Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten betreten, in denen die
Waren gelagert sind, und die Waren zurücknehmen. Wurden die Waren in ein
Eigentum des Käufers eingebaut, kann der Verkäufer die Waren demontieren oder von
Gegenständen trennen. Alle dabei anfallenden Kosten und jede vom Verkäufer
erlittene Wertminderung der Waren oder der entgangene Gewinn aus dem Weiterverkauf der Waren gehen zu Lasten des Käufers.
7.7 Der Verkäufer ist berechtigt, zurückgenommene Waren weiterzuverkaufen oder anderweitig zu veräußern, wie es der
Verkäufer nach eigenem Ermessen für angemessen hält.
Der Käufer gewährt dem Verkäufer hiermit eine nicht-exklusive
weltweite, gebührenfreie, unbefristete, unwiderrufliche Lizenz (mit dem Recht auf Unterlizenzierung) zur Nutzung aller Marken, die vom Käufer und/oder vom Verkäufer oder einem Dritten auf Wunsch des Käufers oder mit dessen Zustimmung
auf den
Waren angebracht wurden, zum Zwecke des Weiterverkaufs oder der Veräußerung.
7.8 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren, die
rechtlich im Besitz des Verkäufers sind, zu belasten oder in irgendeiner Weise zu belasten. Wenn der Käufer dies tut, werden alle vom Käufer an den
Verkäufer geschuldeten Beträge (unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers) unverzüglich fällig
und zahlbar.

GARANTIEN UND HAFTUNGEN

8.1 Vorbehaltlich der ausdrücklichen Bestimmungen in diesen Bedingungen werden alle Garantien, Bedingungen oder sonstigen Bestimmungen
ausgeschlossen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8.2 Vorbehaltlich der Bedingung 8.3 erkennt der Käufer an, dass der Verkäufer nicht der Hersteller der
Waren ist und dass er nur in dem Umfang Anspruch auf eine Produktgarantie oder Gewährleistung, eine Reparatur
oder ein Rückgaberecht hat, wie es vom jeweiligen Hersteller vorgesehen ist. Zur Vermeidung von
Zweifeln gilt dies auch für Waren, die vom Hersteller überholt wurden (auch
als erneuerte Waren bezeichnet).
8.3 Handelt es sich bei den Waren um gebrauchte und/oder aufgearbeitete Waren (auch als Bulkware bezeichnet)
(mit Ausnahme von Waren, die vom Hersteller direkt aufgearbeitet und/oder erneuert wurden),
garantiert der Verkäufer, dass die Waren in allen wesentlichen Aspekten ihrer Spezifikation
zum Zeitpunkt der Lieferung entsprechen und für einen Zeitraum von
30 Tagen ab Lieferung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
8.4 Eine Bedingung für jeden angeblichen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch des Käufers ist, dass die Waren
in der (unbeschädigten) Originalverpackung des Herstellers an den Verkäufer zurückgeschickt werden.
8.5 Der Verkäufer übernimmt keine Garantie dafür, dass die Waren für einen bestimmten
Zweck, für den der Käufer sie zu verwenden beabsichtigt, geeignet sind, es sei denn, der Verkäufer hat die Verantwortung für diese Eignung ausdrücklich
schriftlich übernommen. Der Verkäufer übernimmt keine Verantwortung für Mängel
, die sich aus dem Ort, an dem die Waren verwendet werden sollen, oder aus der Art ihrer Installation,
Verwendung oder Wartung ergeben, noch für die Nichtübereinstimmung mit einer Spezifikation, wenn dies
darauf zurückzuführen ist, dass die Waren nicht an einem geeigneten Ort (wie vom Verkäufer vernünftigerweise bestimmt) oder
von kompetenten Bedienern verwendet wurden oder auf eine unsachgemäße Installation, Verwendung oder Wartung zurückzuführen ist.
8.6 Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung des Verkäufers für (i) Tod oder
fahrlässig verursachte Verletzungen, (ii) Betrug oder arglistige Täuschung oder (iii) jede andere Haftung
aus, die von Gesetzes wegen nicht ausgeschlossen werden kann.
8.7 Der Verkäufer haftet dem Käufer für unmittelbare körperliche Schäden (mit Ausnahme von Tod oder
Personenschäden), soweit diese auf Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen sind, bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 €.

8.8 VORBEHALTLICH DER BEDINGUNGEN 8.6 UND 8.7 ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS IN BEZUG AUF ALLE
ANSPRÜCHE, DIE SICH IM ZUSAMMENHANG MIT ODER AUS DER LIEFERUNG DER WAREN
ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF
FAHRLÄSSIGKEIT) BERUHEN, NICHT: (A) IN BEZUG AUF EINEN ANSPRUCH FÜR EINE EINZELNE
IM RAHMEN DES VERTRAGS GELIEFERTE WARE DEN PREIS DIESER EINZELNEN WARE; UND (B) IN BEZUG AUF
ALLE ANSPRÜCHE IM RAHMEN DES VERTRAGS DEN GESAMTPREIS ALLER
IM RAHMEN DES VERTRAGS GELIEFERTEN WAREN.
8.9 VORBEHALTLICH DER BEDINGUNG 8.6 HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER NICHT FÜR
VERLUSTE, DIE DEM KÄUFER AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER LIEFERUNG VON
WAREN ODER DEREN NUTZUNG, WEITERVERKAUF ODER LIZENZIERUNG DURCH DEN KÄUFER ENTSTEHEN, GLEICHGÜLTIG OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG.
8.10 DER KÄUFER ERKENNT AN, DASS DIE IN DIESEN
BEDINGUNGEN ENTHALTENEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN ANGEMESSEN SIND UND DASS DIE VOM VERKÄUFER ANGEGEBENEN PREISE
DAVON ABHÄNGIG SIND, DASS DIESE BESCHRÄNKUNGEN IN DEN VERTRAG AUFGENOMMEN WERDEN.
8.11 Der Verkäufer gibt keine Garantie oder Zusicherung ab, und es ist keine Bedingung des
Vertrag, dass (a) die Waren mit der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung des Käufers verkauft worden sind
des Markeninhabers oder des Inhabers von Rechten an geistigem Eigentum an oder im Zusammenhang mit der Marke
der Waren der Einfuhr in den EWR oder der Ausfuhr aus dem EWR zugestimmt hat; und/oder (b) der
Hersteller der Waren eine Garantie einhält, die der Hersteller im Allgemeinen
zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob die Waren auf diese Weise verkauft, importiert oder exportiert wurden oder
anderweitig, und/oder (c) das Design, die Herstellung, die Verwendung oder der Verkauf der Waren nicht die
geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen.
8.12 Der Käufer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die vom Verkäufer gekauften Geräte aus dem EWR
stammen und für den Verkauf innerhalb des EWR vorgesehen sind. Die Seriennummer(n) kann/können im Voraus auf Anfrage des Käufers unter
zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber in diesem Zusammenhang nicht für Verluste oder Ansprüche
des Käufers oder seines Kunden und/oder des Originalgeräteherstellers gegenüber dem Verkäufer.
8.13 Der Käufer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die vom Verkäufer gekauften Geräte für die Wartungsverträge des Originalherstellers innerhalb des EWR leicht
verfügbar sind. Die Seriennummer(n)
kann/können auf Anfrage des Käufers im Voraus zur Verfügung gestellt werden. Der Verkäufer haftet gegenüber dem Käufer in Bezug auf
diesen Punkt nicht für Verluste, abgelaufene Originalherstellergarantie, Rezertifizierungskosten und/oder
Gebühren oder Ansprüche des Käufers oder seines Kunden und/oder des Herstellers der Originalausrüstung
gegenüber dem Verkäufer.
8.14 Der Verkäufer bemüht sich nach besten Kräften, nur Waren zu liefern, die echt sind, aber
in dem unwahrscheinlichen Fall, dass sich Waren als Fälschungen herausstellen, ist der Verkäufer berechtigt, nach seinem
alleinigen Ermessen entweder: (a) die Waren (oder das fragliche Teil) kostenlos zu ersetzen; oder (b)
dem Käufer den Preis der Waren (oder einen anteiligen Teil des Preises) zu erstatten, und der Verkäufer
hat keine weitere Haftung gegenüber dem Käufer, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung noch anderweitig.
8.15 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber nicht und gilt auch nicht als vertragsbrüchig,
wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung einer der Verpflichtungen des Verkäufers in
Bezug auf die Waren auf eine Ursache zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen
Kontrolle des Verkäufers liegt, einschließlich und ohne Einschränkung: (a) höhere Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Feuer oder Unfall; (b)
Krieg oder Kriegsgefahr, Sabotage, Aufstand, terroristische Angriffe, zivile Unruhen oder Requisition; (c)
Handlungen, Beschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art seitens einer
staatlichen, parlamentarischen oder lokalen Behörde (oder einer vergleichbaren Einrichtung) irgendwo auf der Welt; (d)
Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos; (e) Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder
Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter des Verkäufers oder Dritte daran beteiligt sind); (f) Schwierigkeiten
bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Brennstoffen, Teilen, Maschinen oder Vorräten oder Transportverzögerungen und/oder der
Mangel an einem der vorgenannten Güter; (g) Handlungen, Unterlassungen oder Versäumnisse eines Herstellers; oder (h)
Stromausfall oder Ausfall von Maschinen.
8.16 Die Parteien erkennen an, dass sie im Laufe der Geschäftsbeziehung möglicherweise elektronisch
miteinander kommunizieren und vereinbaren hiermit, wirtschaftlich angemessene Verfahren einzusetzen, um vor dem elektronischen Versand von Informationen auf die
damals gängigsten Viren zu prüfen. Die
Parteien erkennen jedoch an, dass solche Verfahren keine Garantie dafür darstellen können, dass
Übertragungen von Gefahren unbeeinträchtigt bleiben und akzeptieren daher hiermit solche Risiken. Jede Partei
ist für den Schutz ihres eigenen Systems und ihrer Interessen in Bezug auf die elektronische
Kommunikation verantwortlich. Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber auf irgendeiner Grundlage, sei es aus
Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig in Bezug auf Fehler, Schäden, Verluste oder
Unterlassungen, die sich aus oder in Verbindung mit einer elektronischen Kommunikation ergeben.
8.17 Der Verkäufer hat keine Rechte, Ansprüche oder Interessen an jeglicher Software, die in den Waren enthalten oder Teil von
sein könnte. Das Eigentum an der Software verbleibt bei dem/den jeweiligen Lizenzgeber(n). Alle Rechte, die der Käufer
in Bezug auf die Software hat, ergeben sich ausschließlich aus den Lizenzvereinbarungen
(„Lizenzen“) zwischen dem Käufer und dem/den Lizenzgeber(n), wobei die Lizenzen in der
Verpackung der Waren enthalten sein können. Der Käufer verpflichtet sich, die gesamte Software in Übereinstimmung mit
den Lizenzen zu nutzen.
8.18 Der Käufer hält den Verkäufer auf Verlangen schadlos gegen alle Verluste,
Schäden, Kosten, Verbindlichkeiten, Ausgaben, Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die sich ergeben aus oder in Verbindung
mit: (a) einem Verstoß des Käufers gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen oder einer Verletzung der Garantie oder
den Handlungen oder Unterlassungen des Käufers oder seiner Mitarbeiter; und (b) der Änderung oder Ergänzung von
der Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers.
8.19 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, zu überprüfen, ob die von Qualified
Networks B.V. gekauften Geräte aus der EU stammen und für den Verkauf innerhalb der EU bestimmt sind. Die Seriennummer(n) kann/können
im Voraus zur Verfügung stellen. Qualified Networks B.V. ist nicht verantwortlich für Verluste oder Ansprüche des Kunden oder des Originalherstellers gegenüber
. Indem Sie eine
Bestellung bei Qualified Networks B.V. aufgeben, akzeptieren Sie diese Bedingungen.

TERMINATION

9.1 Der Verkäufer hat das Recht, einen Vertrag unverzüglich durch schriftliche Mitteilung an den Käufer zu kündigen
wenn: (a) der Käufer einen unwiderruflichen Vertragsbruch begeht (einschließlich der Nichtzahlung einer Summe
dem Verkäufer geschuldet), einen behebbaren Verstoß beharrlich wiederholt oder einen behebbaren Verstoß begeht
und ihn nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über den Verstoß, die eine Behebung des Verstoßes erfordert, behebt
oder (b) der Käufer einen freiwilligen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt oder Gegenstand eines
eine Zwangsverwaltung anordnet oder (als Einzelperson oder Firma) in Konkurs geht oder (als Unternehmen)
in Liquidation geht (anders als zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung); (c) die
Der Käufer stellt einen Abwicklungsantrag oder lässt einen Abwicklungsantrag gegen ihn stellen, der in
nicht innerhalb von sieben Tagen zurückgezogen wird oder ein Liquidationsbeschluss gegen sie ergeht oder ein
ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt wird; oder (d) ein Grundpfandgläubiger Besitz ergreift oder ein Konkursverwalter bestellt wird
des Käufers; oder (f) der Käufer stellt seine Tätigkeit ein oder droht, sie einzustellen.
(g) der Verkäufer die begründete Befürchtung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse
in Bezug auf den Käufer eintreten wird; oder (h) eine Verfügung in Bezug auf
den Käufer ergeht oder ein Hauptverfahren in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union eingeleitet wird; oder (i) eine ähnliche Forderung, Bestellung oder ein ähnliches Verfahren wie in
dieser Bedingung in Bezug auf den Käufer anderswo als in den Niederlanden eingeleitet wird oder stattfindet.
9.2 Wenn der Verkäufer den Vertrag gemäß Ziffer 9.1 kündigt, ist der Verkäufer unbeschadet aller
anderen Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer zur Verfügung stehen, berechtigt, den Transport von Waren
zu stoppen und/oder weitere Lieferungen im Rahmen des Vertrags auszusetzen, ohne dass er dem Käufer gegenüber haftet,
und wenn die Waren geliefert, aber nicht bezahlt wurden, wird der Preis sofort fällig
und zahlbar, ungeachtet aller vorherigen Vereinbarungen oder Absprachen.

AUSFUHRBEDINGUNGEN

10.1 Wenn die Waren für den Export aus dem E geliefert werden, gelten die Bestimmungen dieser Bedingung 10
(vorbehaltlich besonderer, zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbarter Bedingungen) ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Bedingungen
.
10.2 Der Käufer ist verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze oder Vorschriften, die
die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland regeln, sowie für die Zahlung aller darauf erhobenen Zölle
und für die Einhaltung der Exportkontrollgesetze und, falls zutreffend, der US-Re-Exportkontrollgesetze
.
10.3 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, alle erforderlichen
Unterlagen, die der Verkäufer benötigt, um die Genehmigung der örtlichen
Behörden für die Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weitergabe oder den Verkauf von Waren an den Käufer zu beantragen, rechtzeitig zu beschaffen und bereitzustellen. Der
Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Verpflichtung gegenüber dem Käufer, wenn die zuständige Behörde die Erteilung
einer solchen Genehmigung ablehnt oder wenn die Genehmigungen nicht rechtzeitig erteilt werden. Der Käufer erkennt als
eingetragener Importeur an, dass er allein für die Einfuhr der Waren in das vorgesehene
Bestimmungsland verantwortlich ist, und er verpflichtet sich ferner, alle erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen
für die Einfuhr der Waren einzuholen und die für die Einfuhr der Waren geltenden Gesetze, Vorschriften und
Formalitäten einzuhalten sowie alle für diese Waren geltenden Einfuhrzölle, Steuern und
Gebühren zu entrichten.
10.4 Sofern zwischen dem Käufer und dem Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, und vorbehaltlich
Bedingung 6, liefert der Verkäufer an die auf der Verkaufsrechnung angegebene Adresse des Käufers.
10.5 Der Käufer ist dafür verantwortlich, die Prüfung und Inspektion der Waren in den Räumlichkeiten des
Verkäufers vor dem Versand zu veranlassen. Der Verkäufer haftet nicht für Ansprüche in Bezug auf
Mängel an den Waren, die bei der Inspektion erkennbar sind und nach dem Versand festgestellt werden, oder
in Bezug auf Schäden während des Transports.
10.6 Der Käufer muss sich vergewissern, dass die Einfuhr der Waren in das Gebiet von
oder ihre Verwendung dort nicht gegen geltendes Recht verstößt und dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.
10.7 Der Verkäufer und der Käufer erkennen an, dass Waren, die eine Verschlüsselung enthalten, vor dem Export, Reexport oder Import eine Genehmigung der lokalen
Regierung erfordern können. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um
die Einhaltung aller geltenden Export- und/oder Importgesetze in Bezug auf verschlüsselte Waren zu gewährleisten.

ALLGEMEINES

11.1 Der Verzicht einer Partei auf eine Vertragsverletzung durch die andere Partei gilt nicht als
Verzicht auf eine spätere Verletzung derselben oder einer anderen Bestimmung.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder
nicht durchsetzbar erklärt werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und der
Rest der betreffenden Bestimmung so auszulegen, als ob die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung
oder das Recht nicht existierte.
11.3 Der Vertrag ist für den Käufer persönlich, und der Käufer darf den Vertrag oder ein damit verbundenes Kreditkonto oder ein Recht oder eine Verpflichtung aus dem
Vertrag oder einem damit verbundenen Kreditkonto ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abtreten, übertragen, untervergeben oder
anderweitig aufteilen.
11.4 Die Rechte und Rechtsbehelfe, die in diesen Bedingungen vorgesehen sind, sind kumulativ und nicht ausschließlich
Rechte oder Rechtsbehelfe, die anderweitig gesetzlich vorgesehen sind.
11.5 Weder der Vertrag noch diese Bedingungen gewähren einer Person, die nicht
ist, ein Recht, unabhängig davon, ob es sich um eine Partei handelt.
11.6 Der Vertrag (einschließlich aller damit zusammenhängenden außervertraglichen Streitigkeiten oder Ansprüche) unterliegt
niederländischem Recht, und die Parteien erklären sich damit einverstanden, sich der ausschließlichen
Gerichtsbarkeit der niederländischen Gerichte zu unterwerfen, vorausgesetzt, dass nichts in dem Vertrag den Verkäufer daran hindert,
ein Verfahren gegen den Käufer vor einem anderen zuständigen Gericht überall auf der
Welt einzuleiten.
11.7 Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist
ausgeschlossen.

RETUREN

12.1
„Qualified Networks B.V.“ akzeptiert keine Rückgabe oder Stornierung nach:
– Der Käufer hat ein schriftliches Angebot des Verkäufers angenommen.
– Der Verkäufer hat eine Bestellung des Käufers angenommen.

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